Eigenblutspende
Bei einer Operation kann es notwendig werden, einen größeren Blutverlust zu ersetzen. In den meisten Fällen geschieht dies durch Blutkonserven, die einem gesunden Spender entnommen und sorgfältig getestet und aufbereitet werden. Aber auch bei größter Sorgfalt gibt es Risiken, die nicht vermieden werden können. Diese seltenen Risiken sind:
- Unverträglichkeitsreaktionen auf fremde Blutbestandteile
- Probleme durch die biologische Alterung von Bestandteilen des Fremdblutes
- Ein sehr kleines Restrisiko der Übertragung von Infektionskrankheiten wie Hepatitis, AIDS oder Malaria.
Die Verwendung eigenen Blutes hilft Risiken zu vermindern. Für ca. 30% der planbaren größeren Operationen gibt es die Möglichkeit der Eigenblutspende. Dabei wird vor der Operation dem Patienten Blut entnommen. Dieses wird in der Regel in seine Bestandteile aufgetrennt. In Einzelfällen wird das Vollblut aufbewahrt. Eine Eigenblutspende kann erwogen werden, falls die Transfusionswahrscheinlichkeit der geplanten Operation bei mindestens 10 % (z.B. nach Klinik- oder Abteilungsinterner Statistik) liegt. Der Patient muss nicht nur über die Vor- und Nachteile der Eigenbluttransfusion in der konkreten Situation, sondern auch über den Umstand aufgeklärt werden, dass die Notwendigkeit einer Fremdbluttransfusion durch die Eigenblutbereitstellung nicht mit völliger Sicherheit vermieden werden kann. Unter Berücksichtigung der Kontraindikationen (s. u.) sollte nach Festlegung des Op-Termins die Eigenblutspende frühzeitig unternommen werden. Dazu wird idealerweise bei einer maximalen Laufzeit der Eigenblut-Erythrozytenkonzentrate der ATMZH in PAGGS-M Additivlösung von 49 Tagen = 7 Wochen die erste Eigenblutentnahme 6 Wochen vor geplanter Operation unternommen. Weitere Eigenblutentnahmen können im Wochenabstand folgen. Eine Eigenblutentnahme 2 Wochen oder weniger vor geplanter Operation ist wegen der zu geringen Hämoglobin-Nachbildung bis zur Operation jedoch nicht sinnvoll.
Die präoperative Eigenblutspende setzt Spendetauglichkeit voraus. Der zuständige Arzt in der ATMZH entscheidet in eigener Zuständigkeit aufgrund der vorliegenden Befunde abschließend, ob und in welchem Umfang der Patient unter Abwägung der individuellen Vorteile und Risiken zur Eigenblutspende herangezogen werden kann.
Sinnvoll kann eine Eigenblutspende sein bei:
- Knochen- und Gelenksoperationen
- Herz- und Gefäßoperationen
- allgemein-chirurgischen Operationen
- gynäkologischen Operationen
- urologischen Operationen
- Eingriffen in der Neurochirurgie, Kinderchirurgie, plastischen Chirurgie
Wann ist eine Eigenblutspende nicht sinnvoll?
Diese Frage muss nach der individuellen Situation entschieden werden. Dies gilt vor allem bei:
- Störung der Blutbildung
- Erkrankungen des Blutes
- niedrigem oder hohem Blutdruck
- schweren Lungenerkrankungen
- frischem Herzinfarkt
- schwerer Herzschwäche
- bakteriellen Infekten
- Anfallsleiden
- Schwangerschaft
Rechtliche Situation
Die Eigenblutspende setzt Einverständnis und die Bereitschaft voraus. Der Arzt ist verpflichtet, vor einer Operation über die verschiedenen Möglichkeiten der Einsparung fremden Blutes und der Verwendung eigenen Blutes aufzuklären. In der Regel klärt der einweisende Arzt ca. 6 Wochen vor der Operation, ob eine Eigenblutspende sinnvoll ist. Nach der Festlegung des Operationstermines wird der entnehmende Arzt im Krankenhaus oder im Blutspendedienst die Spendefähigkeit beurteilen und den Ablauf festlegen.
Entnahme
Krankenhäuser oder Blutspendedienste führen die Eigenblutspende durch. Normalerweise wird sie ambulant durchgeführt.
Verwendung
Eigenblut wird besonders gekennzeichnet und gelagert, um eine Verwechslung mit anderen Konserven auszuschließen. Das entnommene Blut darf nur dem Spender zur Verfügung gestellt werden, falls nicht, muss es entsorgt werden.
Kosten
Die Kosten der Eigenblutspende werden vom Pflegesatz des Krankenhauses getragen.
Wenn Sie weitere Fragen zur Eigenblutspende haben, dann wenden Sie sich bitte an die Ärzte der Abteilung für Transfusionsmedizin unter der Telefonnummer +49 89 4400 73710